Solidarität in Gruppen zwischen Altruismus und RC-Theorien

von: Daniela Hendel

Ein kurzer Auszug:

Wenn wir von Solidarität reden, geht es meist um einen politischen Kampfbegriff. Die Rede ist von der Solidargemeinschaft, vom Solidaritätszuschlag, vom Solidarpakt, von der Klassensolidarität oder von „Solidarität als Wert und als Instrument politischer Steuerung“. (1) Es ist also ein Begriff, der auf den ersten Blick sehr viel unterschiedliche Inhalte annehmen kann. Dabei werden weder dieselben Interessengruppen angesprochen noch wird geklärt aus welchem Grund wir in einer bestimmten Situation solidarisch handeln –falls wir es tun-. „Diese Annahmen lassen sich in ihrer allgemeinen Tendenz so zusammenfassen, dass sie dem Begriff der >Solidarität< zu schnell und zu einseitig eine normative und insbesondere eine politische und dabei teils instrumentelle, teils speziell auf den Staat bezogene Bedeutung zuschreiben.“ (2) Wildt fehlt die „affektiv-moralische Bedeutung“ des Wortes.(3) Trotzdem ist diesen Schlagwörtern eines gemeinsam: Solidarität bedeutet Zusammengehörigkeitsgefühl bzw. Gemeinsinn. Duden Fremdwörterbuch Wer gehört jedoch zu wem? Hondrich und Koch-Arzberger, definieren die Solidarität als „eine freie Art der sozialen Bindung“ (4) die durch „latente Reziprozität“ (5) gekennzeichnet ist. Es wird also freiwillig gehandelt und mit der Erwartung der Solidarität von der anderen Seite in ähnlicher Situation gerechnet. „Solidarität erweist sich so, in der Praxis, als ein überaus voraussetzungsvoller, eng umgrenzter Begriff: als Gefühl der Zusammengehörigkeit zwischen Personen, die, trotz Differenzen, ihre Interessenlage und Ziele als gleich verstehen, aber ungleich beeinträchtigt sehen, woraus der Anspruch bzw. die freiwillige Verpflichtung einseitiger Unterstützung erwächst, gekoppelt mit dem Anspruch auf bzw. der Verpflichtung zur Unterstützung von der anderen Seite, sofern die Situation sich verkehrt.“ (6) Über den historischen Ursprung des Wortes und wann es eine politische Bedeutung annahm, herrscht Uneinigkeit. Wildt weist darauf hin, dass Solidarité zunächst die „römisch-rechtliche Bedeutung der Haftungspflicht für Mitschuldige (>Solidarobligation<)“ (7) beinhaltete im Gegensatz zu der verbreiteten Meinung, dass Solidarität aus dem Brüderlichkeitsideal der Französischen Revolution hervorgegangen sei. Als „>Solidarität< bezeichnet man nun immer häufiger das Bestehen einer wechselseitigen moralischen Verpflichtung zwischen Individuum und Gemeinschaft.“ (8)„ Sie ist eine historisch junge Erscheinung.“ (9)

(1) Hondrich, Koch-Arzberger, 9

(2) Wildt, 202

(3) ebd.

(4) Honrich, Koch-Arzberger, 15

(5) ebd., 14

(6) ebd.

(7) Wildt, 203

(8) Bayertz, 11

(9) Hondrich, Koch-Arzberger,

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